ABGB § 339
WEG § 18
Zu einer Besitzstörungsklage hinsichtlich allgemeiner Teile der Liegenschaft (hier: Parkplatz) sind nicht nur die Wohnungseigentümer, sondern alternativ auch die Eigentümergemeinschaft aktiv legitimiert.
ABGB § 339
WEG § 18
Zu einer Besitzstörungsklage hinsichtlich allgemeiner Teile der Liegenschaft (hier: Parkplatz) sind nicht nur die Wohnungseigentümer, sondern alternativ auch die Eigentümergemeinschaft aktiv legitimiert.