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Erhöhung der mietrechtlichen Richtwerte

GesetzgebungZak 2007/189Zak 2007, 111 Heft 6 v. 3.4.2007

Die BMJ hat im BGBl II 2007/61 v 15. 3. 2007 kundgemacht, dass sich die Richtwerte für die mietrechtliche Normwohnung entsprechend dem VPI erhöht haben. Die neuen Richtwerte (letzte Spalte der Tabelle) sind seit 1. 4. 2007 mietrechtlich wirksam.

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