Die BMJ hat im BGBl II 2007/61 v 15. 3. 2007 kundgemacht, dass sich die Richtwerte für die mietrechtliche Normwohnung entsprechend dem VPI erhöht haben. Die neuen Richtwerte (letzte Spalte der Tabelle) sind seit 1. 4. 2007 mietrechtlich wirksam.
Die BMJ hat im BGBl II 2007/61 v 15. 3. 2007 kundgemacht, dass sich die Richtwerte für die mietrechtliche Normwohnung entsprechend dem VPI erhöht haben. Die neuen Richtwerte (letzte Spalte der Tabelle) sind seit 1. 4. 2007 mietrechtlich wirksam.