Der Basiszinssatz ist am 14. 3. 2007 von 2,67 % auf 3,19 % angestiegen. Die im zivilrechtlichen Bereich vom Basiszinssatz abhängigen gesetzlichen Zinssätze sind in Zak 2006/620 aufgezählt. Zum Verzugszinssatz für Geldforderungen zwischen Unternehmern nach § 352 UGB siehe Zak 2007/1.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Basiszinssatzes: