vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schweizer Kinderrente ist bei Unterhaltsbemessung als Eigeneinkommen zu berücksichtigen

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/150Zak 2007, 91 Heft 5 v. 20.3.2007

ABGB § 140

Die Schweizer Kinderrente, die dem Kind des Beziehers einer Schweizer Invalidenrente direkt ausbezahlt wird, ist bei der Bemessung des Kindesunterhalts als Eigeneinkommen zu berücksichtigen, weil sie die Entlastung des Unterhaltspflichtigen bezweckt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte