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Unterhaltsbemessung während des Abschöpfungsverfahrens

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/149Zak 2007, 90 Heft 5 v. 20.3.2007

EheG § 55a

ABGB §§ 94, 140

Während des Abschöpfungsverfahrens können die Abschöpfungsbeträge zwar - ebenso wie Zahlungsplanraten - von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abgezogen werden. Die Unterhaltsberechtigten haben aber zumindest Anspruch auf laufenden Unterhalt in Höhe der Differenz zwischen Existenzminimum und Unterhaltsexistenzminimum („Differenzmethode“), selbst wenn der nach der Prozentmethode ermittelte Unterhalt wegen der Abzugsfähigkeit der abgeschöpften Beträge darunter liegt.

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