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Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

In aller KürzeZak 2007/143Zak 2007, 82 Heft 5 v. 20.3.2007

Nach einer kürzlich erfolgten Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2007/25) sind die Bahamas, Gabun, Liberia, die Marshallinseln sowie die Vereinigten Arabischen Emirate im Zeitraum August bis Dezember 2006 dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl 1961/200) beigetreten. Die Volksrepublik China hat den Anwendungsbereich des Übereinkommens auf die Sonderverwaltungsregion Macao erweitert.

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