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Ortsüblichkeit und Zumutbarkeit des Schattenwurfs von Pflanzen

RechtsprechungSachenrechtZak 2007/736Zak 2007, 432 Heft 22 v. 18.12.2007

ABGB § 364 Abs 3

ZPO § 226 Abs 1

Nachbar iSd §§ 364 und 364a ABGB ist nicht nur der unmittelbare Grundnachbar, sondern jeder von den Immissionen betroffene Liegenschaftseigentümer, unabhängig von Entfernung und dazwischen liegenden Grundstücken.

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