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Existenzminimum im Jahr 2008

GesetzgebungZak 2007/735Zak 2007, 432 Heft 22 v. 18.12.2007

Der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG) erhöht sich ab 1. 1. 2008 auf € 747,- (RV 297 BlgNR 23. GP, vom Nationalrat beschlossen am 4. 12. 2007). Für die Berechnung des von diesem Richtsatz abhängigen (Unterhalts-)Existenzminimums im Jahr 2008 gelten daher die in der folgenden Tabelle angegebenen Werte. Zur Berechnung siehe Zak 2006/734, 431.

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