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Exekutionstipps für Praktiker III: Die Exekutionskosten1)1)An dieser Stelle bedanke ich mich wieder für die zahlreichen Hinweise aus dem Kollegenkreis. Besonderer Dank gebührt der Richterin Mag. Susanne Göttlicher und den Richtern Dr. Konstantin Pochmarski, Mag. Ernst Gleichweit, Mag. Alexander Pertmayr, Dr. Richard Höfle, Mag. Rainer Graf, Dr. Heinrich Pfleger und Mag. Hubert Pechlaner.

ThemaDr. Jürgen C.T. RassiZak 2007/698Zak 2007, 403 Heft 21 v. 4.12.2007

In Fortsetzung der bisherigen Beiträge zum Bewilligungs- (Zak 2006/601, 350) und Aufschiebungsverfahren (Zak 2007/185, 103) werden im Folgenden Praktikertipps zum exekutionsrechtlichen Kostenrecht dargestellt. Stets ist beim Kostenrecht die hier vorhandene Regionalisierung der Rsp zu beachten: Im Hinblick auf die Revisionsrekursbeschränkung des § 528 Abs 2 Z 3 ZPO (iVm § 78 EO) weist die Rsp im Kostenrecht auch und insb im ExVerfahren (§ 78 EO) große Unterschiede nach einzelnen Landesgerichtssprengeln auf. Eine Analyse der veröffentlichten Rsp durch elektronische Datenbanken2)2)Zu beachten ist etwa die frei zugängliche Datenbank ris.bka.gv.at/jus/ , die von den großen Verlagen getragenen Datenbanken www.lexisnexis.com/at/recht

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und www.rdb.at/ sowie die von der Vereinigung d Rechtspfleger Ö geführte Datenbank www.vdroe.at/ . , Entscheidungssammlungen oder aktuelle Zeitschriften und Monografien ist hier deshalb besonders angebracht.

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