WEG § 2 Abs 2, § 2 Abs 3, § 32 Abs 5
WEG 1975: § 1
Mit den Miteigentumsanteilen waren Wohnungseigentum an einem 3 m2 großen Abstellraum und Zubehör-Wohnungseigentum an einer 1.100 m2 großen Gartenfläche verbunden. Diese Grundbucheintragung ist nichtig, weil ein Abstellraum dieser Größe kein wohnungseigentumstaugliches Objekt ist.