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Kein Wohnungseigentum an Abstellräumen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2007/687Zak 2007, 399 Heft 20 v. 20.11.2007

WEG § 2 Abs 2, § 2 Abs 3, § 32 Abs 5

WEG 1975: § 1

Mit den Miteigentumsanteilen waren Wohnungseigentum an einem 3 m2 großen Abstellraum und Zubehör-Wohnungseigentum an einer 1.100 m2 großen Gartenfläche verbunden. Diese Grundbucheintragung ist nichtig, weil ein Abstellraum dieser Größe kein wohnungseigentumstaugliches Objekt ist.

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