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Amtshaftung - Rettungspflicht bei Fehlern des Konkursgerichts

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/655Zak 2007, 377 Heft 19 v. 9.11.2007

AHG § 2 Abs 2

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 110, 130, 131 Abs 3

Wenn der durch die Unterlassung einer Zustellung im Konkursverfahren geschädigte Gläubiger nicht in den Verteilungsentwurf bzw -beschluss Einsicht genommen und dagegen Erinnerungen bzw einen Rekurs erhoben hat, obwohl der Schaden dadurch abgewendet hätte werden können, ist ein Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Rettungspflicht gem § 2 Abs 2 AHG ausgeschlossen.

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