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Vorrangsituation bei kollidierenden„Vorrang geben“-Zeichen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/654Zak 2007, 376 Heft 19 v. 9.11.2007

ABGB § 1311

StVO § 19 Abs 6a, § 19 Abs 8

Fahren beide Unfallgegner aus durch das Vorschriftszeichen „Vorrang geben“ abgewerteten Straßenzügen in die Kreuzung ein, muss aber der eine - ein Radfahrer - vor der Querung der Kreuzung die bisher genutzte Radfahranlage verlassen, so hat der andere gem § 19 Abs 6a StVO als im Fließverkehr befindlicher Lenker Vorrang.

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