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Sachwalter - Zwangsstrafen

In aller KürzeZak 2007/596Zak 2007, 342 Heft 18 v. 16.10.2007

Nach dem VwGH-Erk 2007/11/0025 darf eine Verwaltungsbehörde gegen eine Person, für die ein Sachwalter bestellt ist, keine Zwangsstrafen gem § 5 VVG verhängen, wenn sie davon ausgehen muss, dass der Betroffene hinsichtlich der zu erzwingenden Handlung (hier: Abgabe der entzogenen Lenkerberechtigung) nicht einsichts- und urteilsfähig ist. Da sich die Zwangsstrafe - ungeachtet der Zustellung des Bescheids an den Sachwalter - gegen den Betroffenen selbst richtet, könne die Behörde die Verhängung auch nicht damit rechtfertigen, dass bei fehlender Einsichtsfähigkeit eben der Sachwalter aktiv werden müsse.

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