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Aufteilungsverfahren wegen unvollständigen Scheidungsfolgenvergleichs

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/478Zak 2007, 274 Heft 14 v. 21.8.2007

EheG § 55a Abs 2, § 85

AußStrG nF: § 68 Abs 1

Wenn das eheliche Vermögen von dem im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung geschlossenen Scheidungsfolgenvergleich nicht vollständig aufgeteilt wird (zB wegen Irrtums oder Unkenntnis), kann ein Aufteilungsverfahren über die nicht erfassten Vermögenswerte eingeleitet werden.

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