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Bauherrn - Arbeitnehmerschutzvorschriften

In aller KürzeZak 2007/432Zak 2007, 242 Heft 13 v. 31.7.2007

§ 4 Abs 1 BauKG, der den Bauherrn verpflichtet, Arbeitnehmerschutzvorschriften für die beim Bauprojekt tätigen Beschäftigten der von ihm eingesetzten Unternehmen umzusetzen, ist aufgrund der Aufhebung durch den VfGH (G 37/06 = Zak 2006/660, 382) wegen Kompetenzüberschreitung des Bundesgesetzgebers mit Ablauf des 30. 6. 2007 außer Kraft getreten. Mit BGBl I 2007/42 hat der Gesetzgeber diese Regelung am 10. 7. 2007 wieder unverändert in Kraft gesetzt; eine neue Verfassungsbestimmung im BauKG dient als Kompetenzgrundlage.

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