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Vorläufige Maßnahmen der Jugendwohlfahrtsträger

In aller KürzeZak 2007/431Zak 2007, 242 Heft 13 v. 31.7.2007

Trotz gegenteiliger OGH-E (1 Ob 49/05w = Zak 2005/63, 38 und 1 Ob 58/05v = ecolex 2006/69) hielt der VfGH in einem kürzlich ergangenen Erk (B 881/06) an der Rsp der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts fest, nach der vorläufige Maßnahmen der Jugendwohlfahrtsträger iSd § 215 ABGB nicht im Rahmen der Hoheits-, sondern der Privatwirtschaftsverwaltung erfolgen (zB VfGH G 47/87 = JBl 1988, 511 und VwGH 93/11/0221).

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