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Beweislastverteilung bei Vorrangverletzung

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/419Zak 2007, 237 Heft 12 v. 10.7.2007

ABGB § 1311

StVO § 19 Abs 6, § 19 Abs 7

Den Geschädigten, der sich auf die Verletzung seines Vorrangs beruft, trifft die Beweislast für die objektive Übertretung dieser Schutznorm durch den Unfallgegner; dazu gehört auch der Nachweis des zeitlichen und örtlichen Zusammenhangs zwischen dem Einbiegevorgang des Unfallgegners und der Kollision.

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