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Übergang des Bestandvertrags im MRG-Anwendungsbereich nicht abdingbar

RechtsprechungMRGwobl 2022/33wobl 2022, 310 Heft 9 v. 16.9.2022

§ 1109 ABGB, § 1120 ABGB, § 2 Abs 1 S 3 MRG

Unterliegt das Bestandverhältnis dem Anwendungsbereich des MRG, treten die Erwerber der Liegenschaft als Rechtsnachfolger gem § 2 Abs 1 S 3 MRG an Stelle des Bestandgebers ins Mietverhältnis ein. Diese Bestimmung ist zwingendes Recht.

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