Wie kein anderer prägte Helmut Würth das österr Wohnrecht. Der Gesetzgeber erkannte seine Expertise und bezog ihn regelmäßig federführend in Reformvorhaben ein – dass das Ergebnis dennoch nicht immer befriedigend war, lag nicht an Würth, sondern am fehlenden politischen Konsens, der häufig zu schwammig formulierten „Kompromissen“ führte. Würth beherrschte auch lange Jahre die wohnrechtliche Literatur. Noch heute ist er durch sein zunächst mit Karl Zingher herausgegebenes Standardwerk „Miet- und Wohnrecht“ allgegenwärtig, das mittlerweile zweibändig in der 23. Auflage als „Würth/Zingher/Kovanyi“ erschienen ist. In den wobl veröffentlichte er zahlreiche Aufsätze und pointierte Entscheidungsglossen.