Das Änderungsrecht des Wohnungseigentümers nach § 16 WEG ist einer jener Regelungsbereiche, in die der Gesetzgeber der WEG-Novelle 2022, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes (Stichwort: E-Mobilität), besonders deutlich eingegriffen hat. Durch eine Zustimmungsfiktion soll dem änderungswilligen Wohnungseigentümer die Vornahme bestimmter privilegierter Maßnahmen erleichtert werden. Damit wird freilich die Komplexität des Änderungsrechts erhöht und die fingierte Zustimmung stellt den änderungswilligen Wohnungseigentümer vor hohe, der Rechtssicherheit nicht förderliche formelle Hürden.