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Vorliegen eines „neuen“ Miet- oder Pachtverhältnisses iSd § 28 Abs 38 Z 1 UStG 1994

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2022/89wobl 2022, 467 Heft 12 v. 20.12.2022

§ 12 Abs 10 UStG 1994, § 28 Abs 38 UStG 1994, § 6 Abs 2 UStG 1994

Nach dem Wortlaut der Inkrafttretensbestimmung des § 28 Abs 38 Z 1 UStG 1994 ist der Beginn des Miet- oder Pachtverhältnisses entscheidend. Das Gesetz knüpft nicht an den (zivilrechtlichen) Vertragsabschluss an.

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