§ 914 ABGB, § 915 ABGB, § 916 ABGB, Art 1.1 AWB, Art 3.1h AWB
Der Wortlaut von Art 1.1 und Art 3.1h AWB bietet keinen Hinweis dafür, mit angeschlossenen Einrichtungen den gesamten Duschbereich – das heißt über die Dusch-/Brausetasse hinaus die angrenzenden Wände und die sonstigen Bauteile einer Dusche, wie etwa die Fugen als Verbindung zu diesen Wänden – als ein Behältnis zu verstehen.