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Konkludentes Zustandekommen einer Benützungsvereinbarung nach WEG 1975

RechtsprechungWEGwobl 2022/82wobl 2022, 454 Heft 12 v. 20.12.2022

§ 15 WEG 1975

Vor Inkrafttreten des WEG 2002 konnten Benützungsvereinbarungen aller Wohnungseigentümer sowohl mündlich als auch konkludent durch jahrelange Beibehaltung einer bestimmten Nutzungsart geschlossen werden. Eine mehrjährige Duldung einer in dieser Benützungsvereinbarung vereinbarten ausschließlichen Nutzung durch den Einzelrechtsnachfolger führte zu einem schlüssigen Eintritt in eine Benützungsvereinbarung.

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