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Zum Aussonderungsrecht des nicht insolventen Eigentümerpartners bei dringendem Wohnbedarf

RechtsprechungWEGwobl 2022/81wobl 2022, 453 Heft 12 v. 20.12.2022

§ 44 IO, § 13 Abs 3 WEG 2002

Von den allgemein für Aussonderungsrechte geltenden Grundsätzen ist auch bei der Beurteilung des in § 13 Abs 3 WEG 2002 begründeten Aussonderungsrechts eines (nicht selbst von der Exekution bzw Insolvenz betroffenen) Eigentümerpartners, dem das Eigentumsobjekt zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses dient, nicht abzugehen.

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