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Kündigung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs

RechtsprechungMRGwobl 2022/78wobl 2022, 447 Heft 12 v. 20.12.2022

§ 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG

Der Mieter hat – bei sonstiger Verwirklichung des Kündigungsgrundes des erheblich nachteiligen Gebrauchs – eine unsachgemäß installierte Dusche zu entfernen, wenn von dieser Feuchtigkeitsschäden ausgehen und er nicht sofort Abhilfe schafft.

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