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Jahrespauschalverrechnung: Auswirkung der Fälligkeit einer Forderung auf die BK-Schuld

RechtsprechungMRGwobl 2022/77wobl 2022, 446 Heft 12 v. 20.12.2022

§ 21 Abs 3 MRG

Die Fälligkeit einer einzelnen Forderung eines Gläubigers, die Grundlage der späteren BK-Schuld des Mieters ist, hat auf das Entstehen der BK-Forderung im Rahmen der Jahrespauschalverrechnung keinen unmittelbaren Einfluss.

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