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Überlegungen zu zwei ausgewählten Rechtsfragen anlässlich von VfGH 30.06.2022, G 279/2021

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2022, 374 Heft 11 v. 29.11.2022

Das Erkenntnis des VfGH, in dem der Gerichtshof den Bedenken des BG Meidling gegen die Verfassungskonformität der Sätze 2 und 3 von § 1105 ABGB nicht gefolgt ist, führt dazu, dass den mit der Anwendung dieser Normen verbundenen Rechtsfragen iZm mit den bestandrechtlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erhöhte praktische Relevanz zukommt. Im Beitrag werden zwei dieser Rechtsfragen näher analysiert.

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