Der Beitrag behandelt die Entscheidung des VfGH zu § 1105 ABGB, in der die Verfassungskonformität der Differenzierung zwischen Miete und Pacht sowie ein- und mehrjährigen Pachtverträgen bestätigt wurde. Dabei werden die Argumente der Begründung kritisch untersucht und offenbleibende Fragen beleuchtet.