§ 914 ABGB, § 915 ABGB, § 3 MRG
Für die Beurteilung der Reichweite von in einem gerichtlichen Vergleich übernommenen Erhaltungspflichten bedarf es Feststellungen bezüglich der Begleitumstände und der Vorstellungen der Parteien im Zuge des Vergleichsabschlusses.