§ 364 Abs 2 ABGB, § 364 Abs 3 ABGB, § 422 ABGB
Wenn Pflanzenüberwuchs nicht durch eine leichte und einfache Ausübung des Selbsthilferechts beseitigt werden kann, können auch Immissionsabwehransprüche gem § 364 Abs 2 oder 3 geltend gemacht werden.
§ 364 Abs 2 ABGB, § 364 Abs 3 ABGB, § 422 ABGB
Wenn Pflanzenüberwuchs nicht durch eine leichte und einfache Ausübung des Selbsthilferechts beseitigt werden kann, können auch Immissionsabwehransprüche gem § 364 Abs 2 oder 3 geltend gemacht werden.