§ 364 Abs 2 Satz 1 ABGB, § 4 Abs 1 WRG, § 8 Abs 1 WRG
Der Eigentümer eines Grundstücks kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden, aber von Dritten verursachten Immissionen nur insoweit untersagen,
Seite 350
§ 364 Abs 2 Satz 1 ABGB, § 4 Abs 1 WRG, § 8 Abs 1 WRG
Der Eigentümer eines Grundstücks kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden, aber von Dritten verursachten Immissionen nur insoweit untersagen,
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