§ 1096 ABGB, § 3 Abs 2 Z 2 MRG
Die Erhaltungspflicht gem § 3 Abs 2 Z 2 2. Fall MRG umfasst nur vom Mietgegenstand ausgehende Gesundheitsgefährdungen. Das Zufliegen von Tauben, welches nicht vom Mietgegenstand ausgeht, ist demnach nicht umfasst.
§ 1096 ABGB, § 3 Abs 2 Z 2 MRG
Die Erhaltungspflicht gem § 3 Abs 2 Z 2 2. Fall MRG umfasst nur vom Mietgegenstand ausgehende Gesundheitsgefährdungen. Das Zufliegen von Tauben, welches nicht vom Mietgegenstand ausgeht, ist demnach nicht umfasst.