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Zufliegende Tauben lösen keine Erhaltungspflicht des Vermieters aus

RechtsprechungMRGRA Dr. Ingmar Etzersdorferwobl 2021/64wobl 2021, 224 Heft 6 v. 29.6.2021

§ 1096 ABGB, § 3 Abs 2 Z 2 MRG

Die Erhaltungspflicht gem § 3 Abs 2 Z 2 2. Fall MRG umfasst nur vom Mietgegenstand ausgehende Gesundheitsgefährdungen. Das Zufliegen von Tauben, welches nicht vom Mietgegenstand ausgeht, ist demnach nicht umfasst.

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