§ 473 ABGB, § 474 ABGB, § 530 ABGB, § 12 GBG, § 14 GBG, § 101 Abs 3 WBO, § 126 Abs 1 WBO
Die wechselseitige Verpflichtung zur Zustimmung zur bescheidmäßigen Erteilung einer Bauabstandsnachsicht auf 0 m entlang der Grundstücksgrenze kann nicht als Reallast verbüchert werden.