§ 473 ABGB, § 474 ABGB, § 530 ABGB, § 12 GBG
Die (wechselseitige) Verpflichtung zur Erteilung einer Zustimmung zur bescheidmäßigen Erteilung der Unterschreitung des baurechtlichen Mindestabstands kann nicht als Reallast im Grundbuch eingetragen werden.