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Reallasten – überholtes oder (immer noch) taugliches Instrument der Liegenschaftsnutzung?

AufsätzeHon.-Prof. SenPräs. Dr. Johann Höllwerthwobl 2021, 175 Heft 5 v. 20.5.2021

Mit dem Begriff der Reallast wird wohl häufig das Bild antiquierter Vertragsverhältnisse verbunden, die mit bäuerlichen Übergaben und landwirtschaftlichen Liegenschaftsnutzungen in Verbindung stehen. Die grundbuchsrechtliche Judikatur der jüngeren Zeit zeigt allerdings durchaus Versuche, einzelne Leistungspflichten im Zusammenhang mit der Liegenschaftsnutzung mit Hilfe dieses Rechtsinstitut abzusichern. Ein solches Unterfangen kann nach der folgend darzustellenden Rechtsprechung allerdings nur dann erfolgreich sein, wenn es dem Vertragserrichter gelingt, die zu sichernde Verpflichtung in historische Vorbilder einzubetten und namentlich einen Versorgungszweck der übernommenen Pflichten plausibel zu machen.

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