Den zwingend zu bestellenden Treuhänder treffen beim grundbücherlichen Sicherungsmodell zahlreiche Pflichten (§ 12 BTVG). Er hat ua nach hM1 zu prüfen, ob der beigezogene Baufortschrittsprüfer über die erforderliche Pflichtversicherung gem § 13 Abs 4 BTVG verfügt. Der Beitrag prüft, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit der Treuhänder seiner BTVG-Prüfpflicht nachkommt.