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WE-Tauglichkeit kleiner Lagerräume

RechtsprechungWEGwobl 2018/83wobl 2018, 283 Heft 9 v. 1.9.2018

§ 2 WEG 2002, § 9 WEG 2002, § 10 WEG 2002, § 12 WEG 2002, § 56 WEG 2002

Die Beurteilung, dass einem – typischerweise als Nebenraum und Zubehörobjekt zu wertenden – Lagerraum von nur 8,74 m2 nach der Verkehrsauffassung nach seiner Art und Größe keine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zukommt, auch wenn der Antragsteller bereit war, dafür wegen seiner höchstpersönlichen Interessen 9.000 € zu bezahlen, ist nicht korrekturbedürftig.

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