vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Übergang des Hausverwaltungsvertragsverhältnisses nach § 38 UGB

RechtsprechungWEGUniv.-Ass. MMag. Dr. Mathias Walchwobl 2018/58wobl 2018, 157 Heft 5 v. 1.5.2018

§ 38 UGB, § 19 WEG 2002

An der Anwendbarkeit des § 38 UGB auf das zum Verwalter nach § 19 WEG begründete Rechtsverhältnis ist nicht zu zweifeln, da mangels abweichender Vereinbarung die Verwalterpflichten nicht als höchstpersönlich iSd § 38 Abs 1 UGB anzusehen sind und nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut sämtliche unternehmensbezogenen, nicht höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse von der Übertragung erfasst sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!