§ 117 GewO 1994, § 19 WEG 2002
Nach § 19 Satz 1 WEG 2002 kann die Eigentümergemeinschaft sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person zum Verwalter bestellen. Bestellungsfähig sind nicht nur gewerblich konzessionierte Immobilienverwalter, sondern auch Privatpersonen.