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Fehlende Gewerbeberechtigung und Haftpflichtversicherung des Verwalters

RechtsprechungWEGRA Dr. Eva Maria Hausmannwobl 2018/33wobl 2018, 88 Heft 3 v. 1.3.2018

§ 117 GewO 1994, § 19 WEG 2002

Nach § 19 Satz 1 WEG 2002 kann die Eigentümergemeinschaft sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person zum Verwalter bestellen. Bestellungsfähig sind nicht nur gewerblich konzessionierte Immobilienverwalter, sondern auch Privatpersonen.

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