Der zunehmende Kostendruck im Bauträgergeschäft mag für manche Bauträger einen Anreiz darstellen, einzelne Vertrags- und Sicherungspflichten aus dem BTVG „auszulagern“. Der folgende Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Folgen von zwischen Bauträger und Professionisten vereinbarten Eigentumsvorbehalten.