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wobl Inhaltsverzeichnis Heft 11/2016

Heft 11 v. 1.11.2016

Aufsätze

  1. Prader, Die Crux des Begriffs des nicht gravierenden bzw geringfügigen Mangels im Bauträgervertragsrecht
  2. Knoll, Scharmer, IWD – ÖNORM B 1300 – Haftungsfalle für Immobilienverwalter?

Rechtsprechung

    1. MRG
    2. Zum Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG
    3. Keine Gültigkeit der Vereinbarung eines freien Mietzinses bei Wiederherstellung des Mietobjekts iSd § 15 Abs 9 und 10 WWG
    4. Veränderungen des Mietgegenstandes nach § 9 MRG
    5. Beginn des Fristenlaufs für die Erhebung eines Mietzinsüberprüfungsantrags
    6. Zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 MRG
    7. Illedits, Zur positiven Zukunftsprognose bei Aufkündigung wegen unleidlichen Verhaltens
    8. Zur Möglichkeit des „Nachtragens“ weiterer Vorfälle bei Vermieterkündigung
    1. WEG
    2. Zulässigkeit der Widmung eines WE-Objektes sowohl zu Wohn- als auch zu Geschäftszwecken (Mischwidmung)
    3. Voraussetzungen für die Begründung von Wohnungseigentum durch Richterspruch nach § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002
    4. Bevollmächtigung und Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Durchsetzung von Versicherungsleistungen als Maßnahme der Verwaltung
    1. ABGB
    2. Kerschner, Bauherr haftet analog § 364a ABGB verschuldensunabhängig für auf öffentlichem Grund aufgestellten Turmdrehkran des Bauunternehmers, der umstürzt und dabei das Nachbargebäude beschädigt
    3. Analoge Anwendung von § 1120 ABGB auf den Übergang der Bestandsache vom Vorerben auf den Nacherben im Substitutionsfall
    4. Hochleitner, Zur Verkehrssicherungspflicht des Vermieters und deren Übertragung auf den Mieter
    1. BTVG
    2. Zur Prüfpflicht des Treuhänders nach § 12 Abs 4 BTVG
    3. Zu den Inhaltserfordernissen eines Verlangens nach § 16 BTVG
    1. Sonstige
    2. Häublein, Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von negativen, jedoch wahren Tatsachenbehauptungen über ehemalige Vermieter auf Internetportalen
    3. Zur grundverkehrsbehördlichen Genehmigungspflicht eines Nachtrags zum Kaufvertrag
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