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Voraussetzungen zur Geltendmachung von Erhaltungsmaßnahmen iZm schadhaften Außenfenstern

RechtsprechungWEGwobl 2016/105wobl 2016, 361 Heft 10 v. 1.10.2016

§ 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002, § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002

Dachflächenfenster und Rundfenster zählen als sogenannte „Außenhaut“ des Gebäudes zu dessen allgemeinen Teilen, die zufolge § 28 Abs 1 Z 1 WEG von der Eigentümergemeinschaft zu erhalten sind.

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