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Fehlende Passivlegitimation gem § 63 Abs 1 GBG

RechtsprechungGBGwobl 2015/37wobl 2015, 88 Heft 3 v. 1.3.2015

GBG § 63 Abs 1

Wer eine Einverleibung nicht nur gegen den unmittelbaren Vormann, sondern auch gegen dritte Personen als ungültig bestreiten will, muss gemäß § 63 Abs 1 GBG die Klage auf Löschung gegen alle Personen überreichen, die durch die bestrittene Einverleibung ein bücherliches Recht erlangt oder weitere Einverleibungen oder Vormerkungen darauf erwirkt haben.

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