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Zum Verhältnis zwischen einer Servitut und dem Nachbarrecht

RechtsprechungABGBwobl 2015/130wobl 2015, 317 Heft 10 v. 1.10.2015

ABGB § 364 Abs 3, ABGB § 476 Z 10, ABGB § 484

Ein Servitutsberechtigter ist wesentlich stärker abgesichert als ein Nachbar, der sich nicht auf eine Servitut stützen kann, sondern lediglich öffentlich-rechtliche Einwendungen im Zuge des Bauverfahrens vorbringen kann.

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