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Gewährleistung beim Wohnungskauf für überhöhten Sanierungsbeitrag

RechtsprechungABGBwobl 2012/114wobl 2012, 363 Heft 10 v. 1.10.2012

§§ 922 ff ABGB:

Beträgt die mit dem gekauften Wohnungseigentumsobjekt verbundene monatliche Kostenbelastung (hier: Sanierungsbeitrag) mehr, als vom Verkäufer vor Vertragsabschluss und im Kaufvertrag zugesagt wurde, hat der Verkäufer dem Kaufgegenstand eine Eigenschaft beigelegt, die er nicht hatte, und muss dafür im Rahmen der Gewährleistung einstehen.

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