§ 32 Abs 2, § 37 Abs 5, § 38 WEG 2002:
Kommt im Vorgründungsstadium des WE keine wirksame Vereinbarung iSd § 32 Abs 2 WEG zustande, kann eine solche auch nach Begründung von WE nicht auf die Wohnungseigentümer übergehen.
OGH 21. 10. 2010, 5 Ob 96/10v (LG Wr Neustadt 17 R 366/09h; BG Mödling 3 C 1010/08p)