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Keine Zivilteilung der schlichten Miteigentumsanteile im Mischhaus

RechtsprechungWEGwobl 2011/92wobl 2011, 210 Heft 7 und 8 v. 29.8.2011

§ 35 Abs 2 WEG 2002:

Es liegen - de lege lata - keine zureichenden Gründe vor, auf Grund derer im Wege einer einschränkenden Auslegung des § 35 Abs 2 WEG 2002 die von einem Mit- und Wohnungseigentümer im Mischhaus angestrebte Zivilteilung (nur) der schlichten Miteigentumsanteile zugelassen werden könnte.

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